Die Tierärztliche HausapothekeGrundlage der Tierärztlichen Hausapotheke ist die “Verordnung über tierärztliche Hausapotheken in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juli 2009 (BGBl. I S. 1760)"Stand: Neugefasst durch Bek. v. 8.7.2009 I 1760 FußnoteDanach ist der Tierarzt berechtigt eine eigene Apotheke für die zur Behandlung seiner Patienten erforderlichen Arzneimittel zu führen. Auch wir betreiben eine eigene Hausapotheke, in der wir gängige Arzneimittel stets zur Verfügung haben. Besondere Arzneimittel können wir nach Bedarf innerhalb kürzester Zeit bestellen.In regelmäßigen Abständen werden die Tierärztlichen Hausapotheken von der übergeordneten Behörde besucht und kontrolliert, damit eine ordnungsgemäße Führung der Hausapotheke gewährleistet ist.