Kleintierpraxis und Homöopathie
Sprechzeiten:
Mo, Di, Mi, Fr
Mo, Di, Do
und nach Vereinbarung
wir bitten um Terminabsprache
9:00 - 11:30 Uhr
16:00 - 18:30 Uhr
Dr. med. vet. Christiane Schnee
Burgstraße 25
49086 Osnabrück
Tel. 0541/ 38 41 38
Die Sachkundeprüfung für Hundehalter
Die Sachkundeprüfung richtet sich an zukünftige Hundhalter, die bisher noch keinen
Hund hatten und besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Prüfungsteil.
Die theoretische Prüfung wird als computergestützte online-Prüfung durchgeführt. Auf Wunsch
kann sie auch in Papierform ausgefüllt werden. Die praktische Prüfung wird zur Hälfte in
reizarmer ländlicher Umgebung und zur Hälfte in der Stadt absolviert und dauert 30-60 min.
Da wir von der Fachbehörde zur Abnahme der Sachkundeprüfung anerkannt
sind, können Sie die Sachkundeprüfung bei uns in der Praxis ablegen.
Hunde tun Menschen gut!
Das ist mittlerweile nicht nur unter Hundehaltern hinlänglich bekannt,sondern in zahlreichen Studien
wissenschaftlich belegt. Hund haben einen positiven Einfluss auf Lebensqualität und Gesundheit und
werden als Helfer für kranke und behinderte Menschen eingesetzt. Sie sind geduldige Zuhörer für
Kinder und akzeptieren Menschen, unabhängig von Aussehen und gesellschaftlicher Position.
Seit Jahrtausenden leben Menschen und Hunde eng zusammen, dabei haben sich Hunde immer den
wechselnden Lebensbedingungen angepasst.
Hunde machen das, was sie gelernt haben!
Manchmal aber stößt der älteste Freund des Menschen nicht auf Sympathie. “Schlechtes Benehmen”
ist die wichtigste Ursache hierfür, Umfragen belegen dies. Hunde, die durch anhaltendes Bellen,
Zerren an der Leine, Hochspringen an fremden Personen oder aggressives Verhalten gegenüber
Artgenossen auffallen, tragen erheblich dazu bei, die öffentliche Meinung negativ zu beeinflussen.
Schuld ist meist die mangelnde Kompetenz des Halters.
Die Bundestierärztekammer befürwortet seit Jahren bereits die Sachkunde bei Hundehaltern
besser zu fördern, nicht zuletzt schon aus tierschutzrechtlicher Sicht. Dieser Ansatz ist auf
Dauer erheblich erfolgsversprechender.
Der Sachkundetest - rechtliche Grundlagen:
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)
- theoretische Sachkundeprüfung - praktische Sachkundeprüfung -
Ein/e Hundehalter/in muss in der Lage sein, ihren/seinen Hund so zu halten und zu
führen, dass von dem Hund keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung
ausgehen. Wer einen Hund hält, muss gemäß § 3 NHundG die dafür erforderliche
Sachkunde besitzen. Sie ist der Gemeinde auf Verlangen durch die erfolgreiche
Ablegung einer theoretischen und einer praktischen Sachkundeprüfung nachzuweisen.
Die theoretische Sachkundeprüfung ist vor der Aufnahme der Hundehaltung, die
praktische Prüfung während des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen.