Die Tierärztliche Gebührenordnung (GOT)Grundlage der Berechnung unserer Leistungen ist die “Gebührenordnung für Tierärzte” vom15. August 2022.Die Gebührenordnung beschreibt in einzelnen Posten die Höhe der einzelnen Leistungen. Dabei besteht grundsätzlich die Möglichkeit den 1-3fachen Gebührensatz zu berechnen. Wir rechnen im Allgemeinen nach dem einfachen Satz der Gebührenordnung ab. Bei besonders aufwendigen oder zeitintensiven Behandlungen weichen wir von diesem Satz auch ab. Eine Unterschreitung ist Bußgeld- bewährt. Unter bestimmten Bedingungen ist außerdem eine erhöhte Gebühr fällig, z.B. - in der Nacht von 18:00 Uhr bis 8:00 Uhr, - an Wochenenden (freitags 18:00 Uhr bis montags 8:00Uhr) und - an gesetzlichen Feiertagen von 00:00 bis 24:00 Uhr!Im Notdienst wird eine Gebühr i.H. von 50,00 netto zusätzlich fällig