Kleintierpraxis und Homöopathie
Sprechzeiten:
Mo, Di, Mi, Fr
Mo, Di, Do
und nach Vereinbarung
wir bitten um Terminabsprache
9:00 - 11:30 Uhr
16:00 - 18:30 Uhr
Die Gesundheit Ihrer Tiere ist uns wichtig. Wir bemühen wir uns Ihnen in persönlicher
Atmosphäre und mit dem bestmöglichen Service kompetent gerecht zu werden. In Not-
fällen stehen wir grundsätzlich auch außerhalb unserer Sprechzeiten zur Verfügung,
soweit uns dies möglich ist. Einzelheiten erfahren Sie auf den Seiten Diagnostik, Therapie,
Homöopathie, Tierärztliche Hausapotheke und Gebührenordnung.
theoretischer und praktischer Sachkundetest
(siehe auch unter Tierhalter-Info/ Sachkundetest)
Seitens der Behörde sind wir zugelassen zur Abnahme der praktischen und theoretischen
Sachkundeprüfung für Hunde. Rufen Sie uns einfach an, wir vereinbaren einen individuellen
Termin.
Die theoretische Sachkundeprüfung soll behördlicherseits vor der Anschaffung des Hundes
abgelegt werden. Diese Vorgehensweise ist auch sinnvoll, damit sie bei der Aufzucht des jungen
Hundes bereits Sicherheit für die Erziehung erlangen. Wir nehmen die Prüfung üblicherweise
als online-Prüfung ab. Auf Wunsch kann auch eine handschriftliche Prüfung auf Fragebögen
stattfinden. Da diese jedoch extra angefordert werden muss, braucht sie eine längere Voranmeldezeit.
Die praktische Sachkundeprüfung wird ca. 1 Jahr nach der Anschaffung des Hundes gemacht.
Sie dauert ca. eine Stunde und erfolgt zur Hälfte in reizarmer Umgebung (Wald oder Feld)
und zur Hälfte in der Stadt. Es kommt dabei darauf an, dass Hund und Halter ein gutes Gespann
bilden, dass die Hunde ein Verhalten zeigen, welches nicht aufdringlich oder gar gefährlich für
Passanten ist, dass Hinterlassenschaften der Tiere mit Rücksicht auf die Mitmenschen beseitigt
werden und eine Führung, die eine tierartgerechte Haltung des Hundes zu ermöglichen scheint.
Von unserer Seite aus sehr wünschenswert - wenn auch nicht absolute Bedingung für das Bestehen
der Prüfung - ist der Freilauf des Hundes mit Gehorsam auf Ruf zu kommen.
Der Niedersächsische Wesenstest
(siehe auch unter Tierhalter-Info/ Der Niedersächsische Wesenstest)
Auch für die Abnahme des Niedersächsischen Wesenstests sind wir als Gutachter behördlich zugelassen.
Davon sind jedoch nur diejenigen Hunde betroffen, die auffällig geworden sind und dabei meistens zuge-
bissen haben. Sie werden zunächst von der Behörde als gefährliche Hunde eingestuft und müssen den
Wesenstest auf Anordnung absolvieren. Ziel dabei ist es, soziales Verhalten nachzuweisen und eine
nicht über die Norm gesteigerte Aggressivität. Das kommt zum Glück nicht sehr häufig vor! Dennoch ist
der Wesenstest für die Behörde der vorgeschriebene Weg für öffentliche Sicherheit und Ordnung zu
sorgen.
Leistungen